Feuerwerksbereitstellung

Haben Sie einen Freistellungs-Antrag ihrer Gemeinde zur Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II nach §24 Abs. 1 der SprengV, können Sie gerne ganzjährig Feuerwerksartikel der Klasse II bei uns beziehen.
Möglich ist der kauf einzelner Artikel oder auch der Kauf von fertig verleiteten Plattformen welche nur 1 mal gezündet werden müssen.
Haben Sie fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.